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Berufsausbildung im Regionalen Ausbildungszentrum (RAZ)

MetallausbildungBerufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung im Regionalen Ausbildungszentrum (RAZ) und in Betrieben

Was ist eine integrative oder kooperative Berufsausbildung?

Die Berufsausbildung im Regionalen Ausbildungszentrum (RAZ) für Jugendliche mit Behinderungen ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit Tauberbischofsheim zur Teilhabe der Jugendlichen am Arbeitsleben. Sie wird in integrativer und kooperativer Form vom RAZ und Betrieben der Region Neckar-Odenwald angeboten.
Bei der integrativen Form findet das erste Lehrjahr in den Werkstätten des RAZ statt.
Bei der kooperativen Form ist der Auszubildende vom ersten Tag an im Betrieb.

Was ist das RAZ?

Das RAZ ist eine Einrichtung des Berufsbildungswerkes Mosbach der Johannes-Diakonie Mosbach. Ausbilder und Lehrer in den Werkstätten und der Berufsschule des Berufsbildungswerkes stehen für diese Berufsausbildungen zur Verfügung. In unterschiedlichem Umfang bietet das RAZ Ausbildungsbegleitung durch sozialpädagogische, psychologische und ärztliche Betreuung und Hilfen für die Auszubildenden und Kooperationsbetriebe an. Die Ausbildungsverträge werden mit dem RAZ abgeschlossen.

Was sind die Ziele dieser Maßnahme?

Die neue regionale Berufsausbildung soll die Integration von Jugendlichen mit Behinderungen in Betriebe früher und besser als bisher ermöglichen. Die Betriebe sollen eine Unterstützung durch das RAZ für ihre Auszubildenden erhalten.

Beteiligte Kooperationspartner

  • Agentur für Arbeit Tauberbischofsheim
  • Regionales Ausbildungszentrum (RAZ) mit Ausbildungswerkstätten, Berufsschule und Fachdiensten
  • Betriebe der Region Neckar-Odenwald

Wer kann ausgebildet werden?

  • Absolventen der Förder- und Hauptschule, die behindert sind und die besondere Hilfen und Leistungen nach dem SGB III  bedürfen
  • Die Auswahl für die Berufsausbildung trifft die Agentur für Arbeit und meldet die Jugendlichen beim RAZ an

Rahmenbedingungen:

  • Für eine integrative oder kooperative Berufsausbildung muss eine Anmeldung durch die Agentur für Arbeit erfolgen.
  • Das RAZ lädt in der Regel angemeldete Jugendliche zur Vorstellung, zu einem Praktikum oder einer Arbeitserprobung/Eignungsabklärung ein.
  • Ein Praktikum im vorgesehenen Kooperationsbetrieb ist vom RAZ und vom Betrieb erwünscht.
  • Die finanzielle Unterstützung beantragt der Auszubildende bei der Agentur für Arbeit.
  • Für die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und RAZ ist ein Ansprechpartner sowohl im RAZ als auch im Betrieb zuständig.
  • Der Berufsschulunterricht findet im Berufsbildungswerk oder an der öffentlichen Berufsschule statt.
  • An Schultagen und Praxistagen im BBW kann der Auszubildende in der BBW-Kantine zu Mittag essen.
  • Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ist sowohl der Betrieb als auch das RAZ vom Auszubildenden zu informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist dem RAZ vorzulegen.


Infoblatt.pdf

Ansprechpartner:

Wilhelm Kronawetter
Telefon: 06261-88-376
E-Mail an Wilhelm Kronawetter