Johannes-Diakonie Mosbach

  1. Arbeitsbereich der Werkstätten
  2. Förder- und Betreuungsbereich
  3. Berufsbildungsbereich
  4. Werkstätten als Partner der Industrie
  5. Aufnahme in die Werkstätten
  6. Begleitender Dienst
  7. Qualitäts-Management

 

 

 

Aufnahme in die Werkstätten

In die Werkstätten aufgenommen werden Schulabgänger aus Sonderschulen und Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung noch nicht, nicht wieder oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Grundsätzlich streben die Werkstätten die Vermittlung der Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt an.

Menschen mit Behinderungen, die neu in die Werkstätten kommen, durchlaufen in der Regel das Eingangsverfahren. Dabei wird geprüft, welche Bereiche und Arbeiten der Werkstatt für den Einzelnen in Betracht kommen. Dies wird in einem Eingliederungsplan dokumentiert. Das Eingangsverfahren kann im Einzelfall bis zu drei Monate dauern. Danach erfolgt bei Bedarf die berufliche Bildung.