
Im Berufsbildungsbereich soll die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützt und entwickelt werden. Diese Maßnahmen dauern in der Regel zwei Jahre. Zunächst wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die berufliche Ausbildung ist.
Im Grundkurs (1. Ausbildungsjahr) werden allgemeine Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Materialien erlernt und geübt.
Im Aufbaukurs (2. Ausbildungsjahr) werden Lerninhalte mit höherem Schwierigkeitsgrad vermittelt. Außerdem sollen Ausdauer und Belastungsfähigkeit weiter erhöht und der Mensch mit Behinderungen auf die spätere Beschäftigung im Arbeitsbereich vorbereitet werden.
Zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit gehören neben der beruflichen Bildung auch die lebenspraktische Förderung sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen wie etwa sportliche, kreative und musische Angebote für den geistigen und körperlichen Ausgleich.