
Heimbeiräte, Werkstatträte und Rehabilitandenvertretung unterstützen die Bewohner, Werkstattbeschäftigten und Auszubildenden, die in der Johannes-Diakonie Mosbach wohnen, leben und arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Die Mitarbeitervertretung berät die Mitarbeitenden.
Die Heimbeiräte basieren auf dem seit 1974 bestehenden Heimgesetz. In der Johannes-Diakonie Mosbach gibt es an allen Standorten aktive Vertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Für Simmersfeld wurde ein Heimfürsprecher gewählt. Fürsprecher und Heimbeiräte wirken bei allen wichtigen Angelegenheiten des Zusammenlebens mit.
Darüber hinaus existiert zusätzlich am Schwarzacher Hof ein Elternbeirat (EHB). Er ist Ansprechpartner für Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Bewohnern, Eltern und Angehörigen gegenüber der Geschäftsführung.
Die Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie wirken bei der innerbetrieblichen Zusammenarbeit und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit.
Die Rehabilitandenvertretung vertritt die Auszubildenden des Berufsbildungswerkes bei ihren Interessen. Sie befasst sich mit zahlreichen Angelegenheiten, die Ausbildung, das Zusammenleben im Internat, Arbeitsschutz-Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge betreffen. Außerdem gibt es an den Schulen Elternbeiräte, die die Schüler in allen wichtigen Angelegenheiten unterstützen.
Die Beiräte werden in einem regelmäßigen Turnus gewählt. Sie wirken bei zahlreichen Angelegenheiten mit, die das Zusammenleben in den Wohngruppen, die Gestaltung der Beschäftigung in den Werkstätten, die Ausbildung und die Freizeitgestaltung betreffen. Sie vertreten die Interessen der Betroffenen gegenüber der Leitung und anderen Interessengruppen. Regelmäßig treffen sie sich zu Sitzungen, in denen ihre Anliegen und Anregungen behandelt werden können. Sie besprechen auch mögliche Beschwerden der Heimbewohner, Werkstattbeschäftigten und Rehabilitanden.
In regelmäßig stattfindenden Seminaren
bilden sich die Beiräte
weiter. Sie haben dort auch Gelegenheit, sich mit anderen Interessenvertretungen
auszutauschen.
Heimbeirat und Werkstattrat werden jeweils durch eine Person ihres
Vertrauens bei der Bewältigung der Aufgaben unterstützt,
vor allem bei Schreibarbeiten und bei der Erstellung von Protokollen.
Die jeweilige Vertrauensperson nimmt auch an den Sitzungen und
Besprechungen des Gremiums teil und berät es auf Wunsch. Sie
hat kein Stimmrecht und ist in der Ausübung dieses Amtes bei
vertraulichen Informationen schweigepflichtig.
Mitarbeitervertretung:
Berät Mitarbeitende auf Wunsch in Personalangelegenheiten. Sie wirkt auch mit bei vielen Entscheidungen, die die Belange der Mitarbeitenden betreffen.
Ombudsmann:
Er ist Ansprechpartner für Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Bewohnern, Eltern und Angehörigen sowie Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsführung.